mitnahmeregeln

Mitnahmeregelungen im Anruf-Bürger-Shuttle ABS Veitsbronn

Von der Fahrt ausgeschlossen werden grundsätzlich Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellen könnten. Über die Beförderung von Fahrgästen entscheidet ausschließlich das Fahrpersonal.

Anweisungen des Fahrpersonals:

Grundsätzlich ist den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten. Ein Nichtbeachten kann zu einem Fahrtausschluss führen.

Regelmäßige Fahrten zu und von der Arbeitsstätte sowie Schüler- und Kinderbeförderung:

Der ABS Veitsbronn ist eine unentgeltliche Leistung zur Verbesserung der Mobilität innerhalb des Gemeindegebietes von Veitsbronn und darf daher nicht in Konkurrenz zu anderen Verkehrsunternehmen, insbesondere des VGN stehen. Deswegen ist die Nutzung des Anruf-Bürger-Shuttles für Fahrten zu und von Arbeitsstätten, für Fahrten von Schülern zu und von Schulen nicht gestattet.

Anschnallpflicht:

Im ABS besteht eine Anschnallpflicht. Ausgenommen sind hierbei nur Personen mit einer amtlichen Beglaubigung über eine Befreiung der Anschnallpflicht.

Haftung:

Der Bürgerbusverein e.V. haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung verursacht werden. Da der ABS eine unentgeltliche Beförderung anbietet, gilt hierbei ein grundsätzlicher Haftungsausschluss für jegliche Gegenstände.

Essen und Trinken:

Essen und Trinken im Fahrzeug ist untersagt.

Rauchen:

Rauchen ist im Fahrzeug strengstens verboten, dies gilt u.a. auch für E-Zigaretten.

Rollstühle:

Der Bürgerbus hat einen Rollstuhl-Lift, dessen Traglast auf 350 kg begrenzt ist. Nur Rollstühle deren Gewicht und Maße den Anforderungen entsprechen werden mitgenommen.

Mitnahme von Tieren:

Tiere können grundsätzlich mitgenommen werden soweit sie in dafür vorgesehenen Behältnissen untergebracht sind. Die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darf durch die Mitnahme von Tieren nicht gefährdet werden. Hunde müssen kurz angeleint werden und einen Maulkorb tragen, wenn sie die Insassen des Busses gefährden könnten.

Gepäckstücke:

Ladungssicherheit hat hierbei Vorrang.

Sonstige Gegenstände:

Über die Mitnahme und die Unterbringung von sonstigen Gegenständen entscheidet das Fahrpersonal.

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